Überlegen Sie aber bitte in jedem Fall, ob
tatsächlich ein Notfall vorliegt oder die Reparatur nicht auch am
darauffolgenden Arbeitstag ausgeführt werden kann. Stellt sich hinterher
heraus, dass der Einsatz des Notdienstes nicht erforderlich war, werden
wir dem Veranlasser die der Genossenschaft entstandenen Mehrkosten in
Rechnung stellen.
Ausfall / Störung von Gas- / Ölzentralheizungen:
Fa. RFK, Gevelsberg
02332 / 37 77
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Ausfall der Stromversorgung:
Firma Wiedmann, Ennepetal
0172 / 2313690
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Strom-, Gas- oder Wassernotfall außerhalb des Hauses:
AVU, Gevelsberg
02332 / 7 30
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Sturmschäden an Dächern:
Fa. Uebbert, Gevelsberg
02332
/ 14 361
Übrigens:
Der Notdienst arbeitet auch nicht
rund um die Uhr. Er beginnt an Werktagen mit dem Ende der normalen
Arbeitszeit. Gewöhnlich werden Störungen beseitigt, die bis abends 22.00
Uhr gemeldet werden. Rufen Sie bitte auch nicht mitten in der Nacht an,
denn auch die Mitarbeiter, die den Notdienst stellen, brauchen ihren
Schlaf und haben Familie. Wir bitten Sie, wenn ein
Notfall gemeldet worden ist, sich unverzüglich mit der Geschäftsstelle
in Verbindung zu setzen. Außerdem möchten wir Sie bitten, die
durchgeführte Reparatur und den Zeitaufwand auf dem Auftragszettel
unbedingt durch Unterschrift zu bescheinigen.